Beschluss (EU) 2018/1572 des Rates vom 15. Oktober 2018 über die Anwendung der Regelungen Nr. 9, 63 und 92 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge der Klasse L hinsichtlich der Geräuschemissionen durch die Union
Text
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Article 1
Die Europäische Union wendet die UNECE-Regelung Nr. 9 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge der Klassen L2' L4 und L5 hinsichtlich Geräuschemissionen, die UNECE-Regelung Nr. 63 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L1 hinsichtlich Geräuschemissionen und die UNECE-Regelung Nr. 92 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von nicht originalen Austauschschalldämpferanlagen (NORESS) für Fahrzeuge der Klassen L1' L2, L3, L4 und L5 hinsichtlich Geräuschemissionen an.
Article 2
Die Kommission notifiziert diesen Beschluss dem Generalsekretär der Vereinten Nationen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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