Beschluss (EU) 2018/1603 des Rates vom 18. September 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar (ASECNA) über die Entwicklung der Satellitennavigation und die Erbringung der damit verbundenen Dienste für die Zivilluftfahrt im Zuständigkeitsgebiet der ASECNA
Text
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Article 1
Das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar (ASECNA) über die Entwicklung der Satellitennavigation und die Erbringung der damit verbundenen Dienste für die Zivilluftfahrt im Zuständigkeitsgebiet der ASECNA wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person oder die Personen, die befugt ist/sind, die Genehmigungsurkunde im Namen der Union zu hinterlegen .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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