Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1700 des Rates vom 6. November 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/54/EU zur Ermächtigung der Republik Slowenien, eine von Artikel 287 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme einzuführen
Text
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Article 1
Artikel 2 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses 2013/54/EU erhält folgende Fassung: „Er gilt ab dem 1. Januar 2013 und bis zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: a) 31. Dezember 2021, b) dem Zeitpunkt, ab dem die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften anwenden müssen, zu deren Erlass sie aufgrund des Inkrafttretens einer Richtlinie zur Änderung der Artikel 281 bis 294 der Richtlinie 2006/112/EG über Sonderregelungen für Kleinunternehmen verpflichtet sind.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Slowenien gerichtet.
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