Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1782 der Kommission vom 15. November 2018 zur Gestattung der Überarbeitung der Ziele im wesentlichen Leistungsbereich Kosteneffizienz für die Jahre 2018 und 2019 für Flugsicherungsdienste von Rumänien und Portugal gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 390/2013 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7486) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1
Rumänien und Portugal können ihre lokalen Ziele im wesentlichen Leistungsbereich Kosteneffizienz für Flugsicherungsdienste im Streckenverkehr und im an- und abfliegenden Verkehr für die Jahre 2018 und 2019 überarbeiten. Wenn sie sich dafür entscheiden, legen sie den geänderten Leistungsplan des funktionalen Luftraumblocks Danube bzw. den geänderten Leistungsplan des funktionalen Luftraumblocks South-West mit den jeweils überarbeiteten lokalen Zielen vor.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik und an Rumänien gerichtet.
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