Beschluss (EU) 2018/1859 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Lettland
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 werden Lettland aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von 17730519 EUR bereitgestellt. Der Betrag der Inanspruchnahme nach Absatz 1 wird aus Mitteln finanziert, die im Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2018 für Vorauszahlungen eingestellt wurden. Die für Vorauszahlungen bereitstehenden Mittel werden entsprechend gekürzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 14. November 2018.
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