Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2018/1886 der Kommission vom 30. November 2018 zur Änderung der Entscheidung 90/184/Euratom, EWG, mit der Dänemark ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7854)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 2a
Für die Zwecke der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel für den Zeitraum vom 20. Dezember 2012 bis zum 31. Dezember 2022 wird Dänemark ermächtigt, die in Anhang X Teil B Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates genannten Umsätze nicht zu berücksichtigen, soweit sie sich auf Dienstleistungen von Autoren, Künstlern und Interpreten von Kunstwerken beziehen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions