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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2018/1886 der Kommission vom 30. November 2018 zur Änderung der Entscheidung 90/184/Euratom, EWG, mit der Dänemark ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7854)

CELEX
32018D1886
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2018-11-30
In force since
2018-12-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 2a

Für die Zwecke der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel für den Zeitraum vom 20. Dezember 2012 bis zum 31. Dezember 2022 wird Dänemark ermächtigt, die in Anhang X Teil B Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates genannten Umsätze nicht zu berücksichtigen, soweit sie sich auf Dienstleistungen von Autoren, Künstlern und Interpreten von Kunstwerken beziehen.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.

Relations

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