Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1919 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Entscheidung 2009/790/EG zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von Artikel 287 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden
Text
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Article 2
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2010 und bis zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: a) 31. Dezember 2021; b) Zeitpunkt, ab dem die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften anwenden müssen, zu deren Erlass sie verpflichtet sind, wenn eine Richtlinie zur Änderung der Artikel 281 bis 294 der Richtlinie 2006/112/EG über die Sonderregelung für Kleinunternehmen angenommen wird.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Notifikation wirksam. Er gilt ab dem 1. Januar 2019.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
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