Beschluss (EU) 2018/1938 des Rates vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Billigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status einzunehmenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Billigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status einzunehmenden Standpunkt stützt sich auf den Entwurf einer Empfehlung im Anhang des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Kommission und die Hohe Vertreterin gerichtet.
Article Artikel
Der Assoziationsrat empfiehlt im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verlängerung des Aktionsplans EU-Marokko zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status (2013-2017) um ein Jahr.
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