Beschluss (GASP) 2018/1945 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia
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Article 1
Artikel 2 erster Gedankenstrich des Beschlusses 2010/231/GASP erhält folgende Fassung: „— an Handlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Somalia bedrohen, hierzu zählt unter anderem: i) die Planung, Steuerung oder Begehung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalthandlungen, ii) Handlungen, die den Friedens- und Aussöhnungsprozess in Somalia bedrohen, iii) Handlungen, die Bundesregierung Somalias oder die AMISOM mit Gewalt bedrohen;“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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