Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1960 der Kommission vom 10. Dezember 2018 über eine von Schweden gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verhängte Maßnahme zum Verbot des Inverkehrbringens eines Typs einer Pinaufstellmaschine sowie des Zubehörs für diese Pinaufstellmaschine, hergestellt von Brunswick Bowling&Billards, und zur Rücknahme bereits in Verkehr gebrachter Maschinen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8253) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die von Schweden ergriffenen Maßnahmen zum Verbot des Inverkehrbringens der Pinaufstellmaschine Brunswick GSX und des Zubehörsatzes „Fortgeschrittene trennende Schutzeinrichtungen — Advanced Guards“ und zur Aufforderung an den Hersteller, die bereits in Verkehr gebrachten Maschinen aus dem Verkehr zu ziehen, sind gerechtfertigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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