Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1960 der Kommission vom 10. Dezember 2018 über eine von Schweden gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verhängte Maßnahme zum Verbot des Inverkehrbringens eines Typs einer Pinaufstellmaschine sowie des Zubehörs für diese Pinaufstellmaschine, hergestellt von Brunswick Bowling&Billards, und zur Rücknahme bereits in Verkehr gebrachter Maschinen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8253) (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32018D1960
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2018-12-10
In force since
2018-12-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die von Schweden ergriffenen Maßnahmen zum Verbot des Inverkehrbringens der Pinaufstellmaschine Brunswick GSX und des Zubehörsatzes „Fortgeschrittene trennende Schutzeinrichtungen — Advanced Guards“ und zur Aufforderung an den Hersteller, die bereits in Verkehr gebrachten Maschinen aus dem Verkehr zu ziehen, sind gerechtfertigt.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions