Durchführungsverordnung (EU) 2018/55 der Kommission vom 9. Januar 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Hinblick auf die Aufnahme der Republik Singapur in die Liste der Drittländer, die anerkanntermaßen Sicherheitsstandards anwenden, die den gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt gleichwertig sind (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 6. Februar 2018.
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