Delegierte Verordnung (EU) 2018/149 der Kommission vom 15. November 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1238 in Bezug auf die Anforderungen an die Zusammensetzung und die Qualitätsmerkmale von Milch und Milcherzeugnissen, die für die öffentliche Intervention und die Beihilfe für die private Lagerhaltung in Betracht kommen
Text
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Article 1
Die Anhänge der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1238 werden wie folgt geändert: a) Anhang IV Teil II erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung. b) Anhang V Teil II erhält die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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