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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2018/183 der Kommission vom 7. Februar 2018 zur Verweigerung der Zulassung von Formaldehyd als Futtermittelzusatzstoff in den Funktionsgruppen „Konservierungsmittel“ und „Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit“ (Text von Bedeutung für den EWR. )

CELEX
32018R0183
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2018-02-07
In force since
2018-02-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verweigerung der Zulassung

Die Zulassung von Formaldehyd als Zusatzstoff in der Tierernährung in der Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ in den Funktionsgruppen „Konservierungsmittel“ und „Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit“ wird verweigert.

Article 2 Rücknahme vom Markt

1 Vorhandene Bestände an Formaldehyd als Zusatzstoff der Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Konservierungsmittel“ für die Verwendung in Magermilch für Schweine bis zum Alter von sechs Monaten und in Vormischungen, die diesen Zusatzstoff enthalten, sind so schnell wie möglich vom Markt zu nehmen, spätestens jedoch bis zum 28. Mai 2018.

2 Vor dem 28. Mai 2018 hergestellte Magermilch, die den Zusatzstoff enthält oder Magermilch, die die in Absatz 1 genannten Vormischungen enthält, sowie Mischfuttermittel, die solche Magermilch enthalten, sind so schnell wie möglich vom Markt zu nehmen, spätestens jedoch bis zum 28. August 2018.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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