Durchführungsverordnung (EU) 2018/277 der Kommission vom 23. Februar 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 im Hinblick auf Änderungen der Muster für die Durchführungsberichte für die Ziele „Wachstum und Beschäftigung“ und „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ sowie für die Muster für den Fortschrittsbericht und die jährlichen Kontrollberichte und zur Berichtigung jener Verordnung im Hinblick auf die Muster für den Durchführungsbericht für das Ziel „Wachstum und Beschäftigung“ und den jährlichen Kontrollbericht
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird wie folgt geändert: a) Teil I Nummer 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) Beschreibung des Beitrags der ESI-Fonds zu relevanten länderspezifischen Empfehlungen.“; b) in Teil I Nummer 5 wird der neue Unterpunkt ca eingefügt: „ca) In Bezug auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 — Überblick über die Durchführung integrierter Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. <type=’S’ maxlength = 7000 input=’M’>“ c) in Teil III erhält die Überschrift von Nummer 11.1 folgende Fassung: „11.1 Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich der Entwicklung von Regionen, die von demografischen und permanenten oder von der Natur bedingten Nachteilen betroffen sind, sowie integrierter territorialer Investitionen, nachhaltiger Stadtentwicklung und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des operationellen Programms.“; 2. Anhang V wird wie folgt geändert: a) in Teil A Tabelle 3A erhalten die Beschriftungen der Reihen jeweils die entsprechende folgende Fassung: „Kumulierter Wert — durch ausgewählte Vorhaben zu erbringender Output [von den Begünstigten vorgelegte Prognose]“ bzw. „Kumulierter Wert — durch Vorhaben erbrachter Output [tatsächliche Errungenschaft]“; b) in Teil B erhält die Überschrift von Nummer 14.1 folgende Fassung: „14.1 Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich der Entwicklung von Regionen, die von demografischen und permanenten oder von der Natur bedingten Nachteilen betroffen sind, sowie integrierter territorialer Investitionen, nachhaltiger Stadtentwicklung und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des operationellen Programms.“; 3. Anhang X wird wie folgt geändert: a) in Teil A Tabelle 2 erhalten die Beschriftungen der Reihen jeweils die entsprechende folgende Fassung: „Kumulierter Wert — durch ausgewählte Vorhaben zu erbringender Output [von den Begünstigten vorgelegte Prognose]“ bzw. „Kumulierter Wert — durch Vorhaben erbrachter Output [tatsächliche Errungenschaft]“; b) in Teil B erhält die Überschrift von Nummer 11.1 folgende Fassung: „11.1 Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich integrierter territorialer Investitionen, nachhaltiger Stadtentwicklung, und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des Kooperationsprogramms.“
Article 2
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird wie folgt berichtigt: 1. Anhang V wird wie folgt berichtigt: a) in Tabelle 8 „Nutzung von Überkreuzfinanzierungen“ erhalten die Spalten 4 bis 6 die folgende Fassung: „4.5.6.Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse (%) (Spalte 3/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse × 100)Höhe der Unionsunterstützung, genutzt im Rahmen der Überkreuzfinanzierung, basierend auf bei der Verwaltungsbehörde durch den Begünstigten geltend gemachten förderfähigen Ausgaben (EUR)Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse (%) (Spalte 5/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse × 100)“ b) in Tabelle 9 „Kosten der Vorhaben, die außerhalb des Programmgebiets durchgeführt werden“ erhalten die Spalten 3 bis 6 die folgende Fassung: „3.4.5.6.Höhe der Unionsunterstützung, die für außerhalb des Programmgebiets durchgeführte Vorhaben vorgesehen ist, basierend auf ausgewählten Vorhaben (EUR)Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse (%) (Spalte 3/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse × 100)Höhe der Unionsunterstützung für außerhalb des Programmgebiets durchgeführte Vorhaben, basierend auf den bei der Verwaltungsbehörde durch den Begünstigten geltend gemachten förderfähigen Ausgaben (EUR)Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse (%) (Spalte 5/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse × 100)“ c) folgender Wortlaut wird zwischen den Nummern 14.6 und 15 eingefügt und zwischen den Nummern 15 und 16 gestrichen: „TEIL C IM JAHR 2019 VORGELEGTE BERICHTERSTATTUNG UND ABSCHLIESSENDER DURCHFÜHRUNGSBERICHT (Artikel 50 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)“. 2. In Anhang IX erhält die Tabelle „10.2 Ergebnisse der Vorhabenprüfungen“ folgenden Wortlaut: „10.2 Ergebnisse der Vorhabenprüfungen FondsProgramm CCI-Nr.Bezeichnung des ProgrammsABCDEFGHIDer Grundgesamtheit, aus der die Stichprobe gezogen wurde, entsprechender Betrag in EuroAusgaben in Bezug auf das für die Zufallsstichprobe geprüfte GeschäftsjahrAbdeckung der nichtstatistischen ZufallsstichprobeHöhe der unregelmäßigen Ausgaben in der ZufallsstichprobeGesamtfehlerquoteInfolge der Gesamtfehlerquote vorgenommene KorrekturenVerbleibende GesamtfehlerquoteSonstige geprüfte AusgabenHöhe der unregelmäßigen Ausgaben in sonstigen geprüften AusgabenBetrag%% der Vorhaben abgedeckt% der Ausgaben abgedeckt
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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