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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2018/295 der Kommission vom 15. Dezember 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit für die Genehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen

CELEX
32018R0295
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2017-12-15
In force since
2018-03-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 wird wie folgt geändert: (1) Artikel 2 Nummer 42 erhält folgende Fassung: „(42) ‚Fahrzyklus‘ bezeichnet einen Prüfzyklus, der das Anlassen des Motors, einen Fahrtabschnitt, bei dem eine eventuell vorhandene Fehlfunktion erkannt würde, und das Abstellen des Motors umfasst;“; (2) Die Anhänge IV und XII werden entsprechend dem Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert;

Article 2 Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission

Die Anhänge II bis VI, Anhang VIII und Anhang X der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 werden gemäß dem Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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