Durchführungsverordnung (EU) 2018/329 der Kommission vom 5. März 2018 zur Benennung eines Referenzzentrums der Europäischen Union für Tierschutz (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Das folgende Konsortium wird als Referenzzentrum der Europäischen Union für Tierschutz benannt; es ist für die Unterstützung horizontaler Tätigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Anforderungen im Bereich Tierschutz zuständig: BezeichnungKonsortium unter der Leitung von Wageningen Livestock Research, dem auch die Universität Aarhus und das Friedrich-Loeffler-Institut angehörenAnschrift Drevendaalsesteeg 4 6708 PB Wageningen NIEDERLANDE Die Benennung wird alle fünf Jahre ab dem Tag der Anwendung der vorliegenden Verordnung überprüft.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 29. April 2018.
Relations
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