Delegierte Verordnung (EU) 2018/414 der Kommission vom 9. Januar 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Schiffsausrüstungsgegenstände können elektronisch gekennzeichnet werden.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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