Durchführungsverordnung (EU) 2018/700 der Kommission vom 8. Mai 2018 zur Änderung der Listen der Betriebe aus Drittländern, aus denen bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs eingeführt werden dürfen, im Hinblick auf bestimmte Betriebe aus Brasilien (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die in Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 genannten Listen der Betriebe, aus denen bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die Union eingeführt werden dürfen, werden wie im Anhang angegeben geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zweiten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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