Durchführungsverordnung (EU) 2018/708 der Kommission vom 17. April 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf die Meldevorlage, die von Geldmarktfondsverwaltern für die nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates durchzuführende Berichterstattung an die zuständigen Behörden zu verwenden ist (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Geldmarktfondsverwalter verwenden die Meldevorlage im Anhang dieser Verordnung, wenn sie einer für einen bestimmten Geldmarktfonds zuständigen Behörde nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2017/1131 Bericht erstatten.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 21. Juli 2018.
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