Durchführungsverordnung (EU) 2018/823 der Kommission vom 4. Juni 2018 zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen betreffend die Einfuhren bestimmter Regenbogenforellen mit Ursprung in der Republik Türkei
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Article 1
Die teilweise Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen betreffend die Einfuhren bestimmter Regenbogenforellen mit Ursprung in der Türkei wird ohne Änderung der geltenden Ausgleichsmaßnahmen eingestellt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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