Delegierte Verordnung (EU) 2018/828 der Kommission vom 15. Februar 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/68 im Hinblick auf die Anforderungen an Antiblockiervorrichtungen, Hochdruck-Energiespeichereinrichtungen und Einleitungs-Hydraulikanschlüsse (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 16 Anforderungen für Einleitungs-Hydraulikanschlüsse und damit ausgerüstete Zugmaschinen
1 Die Wirkungsanforderungen für Einleitungs-Hydraulikanschlüsse von Bremsvorrichtungen und Anhängerbremskupplungen sowie für mit Einleitungs-Hydraulikanschlüssen ausgerüstete Zugmaschinen sind in Anhang XIII festgelegt. Diese Anforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2024.
2 Die Hersteller dürfen Einleitungs-Hydraulikanschlüsse nach dem 31. Dezember 2024 nicht mehr in neue Zugmaschinen einbauen.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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