Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1206 der Kommission vom 28. August 2018 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für Schaf- und Ziegenfleisch und verarbeitetes Schaffleisch mit Ursprung in Island

CELEX
32018R1206
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2018-08-28
In force since
2018-09-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Für Schaf- und Ziegenfleisch sowie für verarbeitetes Schaffleisch mit Ursprung in Island werden Zollkontingente der Union gemäß dem Anhang eröffnet.

Article 2

Die im Anhang festgelegten Zollkontingente werden nach den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.

Article 3

Zur Inanspruchnahme der mit dieser Verordnung festgelegten Zollkontingente müssen die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse sinngemäß den Ursprungsregeln und sonstigen Bestimmungen des Protokolls Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island, geändert durch den Beschluss Nr. 2/2005 des Gemischten Ausschusses EG-Island über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, entsprechen.

Article 4

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. September 2018.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions