Durchführungsverordnung (EU) 2018/1236 der Kommission vom 13. September 2018 zur Einstellung der Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/82 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Kambodscha versandte Einfuhren von Zitronensäure, ob als Ursprungserzeugnisse Kambodschas angemeldet oder nicht
Text
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Article 1
Die Untersuchung, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2300 eingeleitet wurde, um festzustellen, ob durch die Einfuhren in die Union von Zitronensäure (einschließlich tri-Natriumcitrat-Dihydrat) mit Ursprung in der Volksrepublik China, derzeit unter den KN-Codes ex29181400 (TARIC-Code 2918140090) und ex29181500 (TARIC-Code 2918150019) eingereiht und aus Kambodscha versandt, ob als Ursprungserzeugnisse Kambodschas angemeldet oder nicht, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/82 eingeführten Maßnahmen umgangen werden, wird eingestellt.
Article 2
Die Zollbehörden stellen die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2300 ein.
Article 3
Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2300 wird aufgehoben.
Article 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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