Durchführungsverordnung (EU) 2018/1709 der Kommission vom 13. November 2018 zur Festlegung der technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2020 über Arbeitsunfälle und andere arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2020 über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme, die zu verwendenden Filter und Codes und die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission werden im Anhang festgelegt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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