Durchführungsverordnung (EU) 2018/1874 der Kommission vom 29. November 2018 zu den für 2020 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung zu liefernden Daten (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1
1 Die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Variablen zu den Kernstrukturdaten ist in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.
2 Die Liste der Variablen für Themenbereiche und Einzelthemen innerhalb der Module ist in Anhang II festgelegt.
3 Die Beschreibungen der von den Mitgliedstaaten für die Themenbereiche und Einzelthemen innerhalb der einzelnen in Anhang II aufgelisteten Module zu verwendenden Variablen sind in Anhang III festgelegt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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