Verordnung (EU) 2018/1933 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia
Text
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Article 1
Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 erhält folgende Fassung: „a) an Handlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Somalia bedrohen; hierzu zählt unter anderem: i) die Planung, Steuerung oder Begehung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalthandlungen, ii) Handlungen, die den Friedens- und Aussöhnungsprozess in Somalia bedrohen, iii) Handlungen, die die Bundesregierung Somalias oder die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) mit Gewalt bedrohen,“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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