Durchführungsverordnung (EU) 2018/1957 der Kommission vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 885/2010 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung der Zubereitung aus Narasin und Nicarbazin als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner (Zulassungsinhaber: Eli Lilly and Company Ltd) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 885/2010 wird wie folgt geändert: a) In Spalte 2 werden die Worte „Eli Lilly and Company Ltd“ durch „Elanco GmbH“ ersetzt; b) in Spalte 4 (Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode) werden unter „Zusammensetzung des Zusatzstoffs“ beim Gehalt von Microtracer rot die Worte „11 g/kg“ durch die Worte „4-11 g/kg“ ersetzt.
Article 2
Vorhandene Bestände dieses Zusatzstoffs, die den vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung geltenden Bestimmungen genügen, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden, bis sie aufgebraucht sind.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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