Beschluss (EU) 2019/3 des Rates vom 19. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu bestimmten Haushaltsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft
Text
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Article 1
Der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf für einen Beschluss des Lenkungsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Geringfügige Änderungen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im Lenkungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2019, der diesem Beschluss beigefügt ist, wird angenommen.
Article 2
Die Europäische Kommission ist für die Ausführung des Haushaltsplans und die Aufnahme der Arbeit des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft gemäß Artikel 3 zuständig.
Article 3
Artikel 2 gilt ab dem … Dezember 2018. Seine Geltungsdauer endet am Tag vor dem Tag, an dem die Ernennung des Direktors des ständigen Sekretariats wirksam wird.
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