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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/670 der Europäischen Zentralbank vom 9. April 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/8 zum Verbot der monetären Finanzierung und zur Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2019/8)

CELEX
32019D0008
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-04-09
In force since
2019-05-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung

Der Beschluss EZB/2014/8 wird wie folgt geändert: Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Es wird folgender Buchstabe aa eingefügt: „aa) ‚Einlage‘ ein auf Euro oder auf eine andere Währung lautendes Guthaben, das sich aus auf einem Konto bei einer NZB gehaltenen Beträgen oder aus Zwischenpositionen im Rahmen anderer durch eine NZB geführter Geschäfte ergibt, und eine Verbindlichkeit begründet, welche in der Bilanz jener NZB erfasst wird und von Letzterer nach den geltenden vertraglichen oder regulatorischen Bedingungen zurückzuzahlen ist, einschließlich täglich fälliger Einlagen und Termineinlagen;“ b) Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) ‚Marktzinssatz für unbesicherte täglich fällige Einlagen‘ i) in Bezug auf täglich fällige Einlagen in Euro, der durchschnittliche Euro-Tagesgeldsatz (EONIA), oder, nach Einstellung des EONIA, die Euro Short-Term Rate (€STR) und ii) in Bezug auf täglich fällige Einlagen in einer anderen Währung als dem Euro, ein vergleichbarer Zinssatz;“ c) Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) ‚Marktzinssatz für besicherte Einlagen‘ i) in Bezug auf Termineinlagen in Euro, der STOXX EUR GC Pooling-Laufzeitenindex mit einer vergleichbaren Laufzeit, oder, wenn dieser eingestellt wird oder nicht mehr als Referenzindex gilt, ein gleichwertiger Index, und ii) in Bezug auf Termineinlagen in einer anderen Währung als dem Euro, ein vergleichbarer Zinssatz.“

Article 2 Inkrafttreten

1 Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

2 Er gilt ab dem 1. Oktober 2019.

Relations

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