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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/685 der Europäischen Zentralbank vom 18. April 2019 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2019 (EZB/2019/10)

CELEX
32019D0010
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-04-18
In force since
2019-05-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) und der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.

Article 2 Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2019

1 Der nach Anhang I berechnete Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2019 beläuft sich auf 576020336 EUR.

2 Jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen zahlt den folgenden Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren: a) bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 524196987 EUR, b) weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 51823349 EUR. Die Aufteilung des zu zahlenden Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2019 je Kategorie ist in Anhang II dargestellt.

Article 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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