Beschluss (EU) 2019/2195 der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/14 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2019/39)
Text
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Article 1 Änderungen
„13 ‚Euro-Banknoten‘ die Banknoten, welche die Anforderungen des Beschlusses EZB/2013/10 oder die Anforderungen sonstiger Rechtsakte, durch die dieser Beschluss in seiner Fassung geändert oder ergänzt wird, sowie die vom EZB-Rat festgelegten technischen Merkmale erfüllen.
Article 2 Schlussbestimmungen
1 Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2 Dieser Beschluss gilt für Bargeldakteure eines Mitgliedstaats, welcher den Euro nach dem Tag der Verabschiedung dieses Beschlusses einführt, ab dem Tag, an dem der Mitgliedstaat, in dem sie sich befinden, den Euro einführt.
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