Beschluss (EU) 2019/53 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union auf der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über Einhaltungsverfahren zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der kommenden Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens zu vertreten ist, ist die Befürwortung des diesem Beschluss beigefügten Entwurfs eines Rechtsakts über die Einhaltung. Geringfügige Änderungen des diesem Beschluss beigefügten Entwurfs eines Rechtsakts über die Einhaltung können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der kommenden Konferenz der Vertragsparteien und in Absprache mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Koordinierungssitzungen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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