Beschluss (EU) 2019/118 des Rates vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handels- und Entwicklungsausschusses ' der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die Liste mit Schiedsrichtern gemäß Artikel 94 des Abkommens wird hiermit angenommen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
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