Durchführungsbeschluss (EU) 2019/121 der Kommission vom 24. Januar 2019 über eine von Deutschland nach der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ergriffene Maßnahme zur Untersagung der Bereitstellung der von Haas Automation Europe N.V. hergestellten CNC-Bearbeitungsmaschine (Modelle UMC 750 SS und UMC750) auf dem Markt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 307) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die von Deutschland ergriffene Schutzmaßnahme, mit der untersagt wurde, CNC-Bearbeitungsmaschinen der Modelle UMC 750 SS und UMC750, die von Haas Automation Europe N.V., Mercuriusstraat 28, 1930 Zaventem, Belgien, hergestellt werden, auf dem Markt bereitzustellen, ist gerechtfertigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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