Beschluss (EU) 2019/131 des Rates vom 15. Oktober 2018 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Königreich Norwegen und die Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems
Text
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 18 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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