Durchführungsbeschluss (EU) 2019/235 der Kommission vom 24. Januar 2019 zur Änderung der Entscheidung 2008/411/EG der Kommission hinsichtlich der Aktualisierung der relevanten technischen Bedingungen im Frequenzband 3400–3800 MHz (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 262) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1
„(1 Unbeschadet des Schutzes und weiteren Betriebs anderer bestehender Nutzungsarten in diesem Band halten die Mitgliedstaaten bei der nicht-ausschließlichen Widmung und Bereitstellung des Frequenzbands 3400–3800 MHz für terrestrische elektronische Kommunikationsnetze die Parameter im Anhang ein.“.
Article 4a
Die Mitgliedstaaten erstatten spätestens am 30. September 2019 Bericht über die Durchführung dieser Entscheidung.“.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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