Beschluss (EU) 2019/276 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Text
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Article 1
1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2019 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 178715475 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und 985629138 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) einzustellen. Der im ersten Unterabsatz genannte Betrag wird zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohung verwendet.
2 Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen wie folgt geschätzt: a) 2019: 548740834 EUR; b) 2020: 257223207 EUR; c) 2021: 135194558 EUR; d) 2022: 140942662 EUR; e) 2023: 82243352 EUR. Die einzelnen Beträge der Mittel für Zahlungen für jedes Haushaltsjahr werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2019.
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