Beschluss (EU) 2019/304 des Rates vom 18. Februar 2019 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an einzelnen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands nicht mehr beteiligen möchte, die in der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen enthalten sind
Text
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Article 1
Der Beschluss 2000/365/EG und Anhang I Nummer 6 des Beschlusses 2004/926/EG gelten ab dem Tag des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Neufassung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen hinsichtlich der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 und weiterer Änderungen nicht mehr für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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