Beschluss (EU) 2019/399 des Rates vom 7. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 3, 4, 6, 7, 9, 10, 19, 23, 27, 38, 41, 48, 50, 51, 53, 55, 58, 62, 67, 69, 70, 73, 74, 77, 86, 87, 91, 92, 98, 104, 106, 107, 110, 112, 113, 116, 119, 122, 123 und 128, des Vorschlags zur Änderung der Gesamtresolution R.E.5, der Vorschläge für vier neue UN-Regelungen und des Vorschlags zur Änderung von Verzeichnis 4 des Geänderten Übereinkommens von 1958 zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens auf der 177. Sitzung des Weltforums vom 11. bis 15. März 2019 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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