Beschluss (EU) 2019/407 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Übereinkommens zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Übereinkommen zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer (im Folgenden „Übereinkommen“) wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die in Artikel 15 des Übereinkommens vorgesehene Genehmigungsurkunde zu hinterlegen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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