Beschluss (EU) 2019/448 des Rates vom 18. März 2019 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Aufnahme von Methoxychlor in Anlage A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe
Text
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Article 1
Die Union übermittelt einen Vorschlag zur Aufnahme von Methoxychlor (CAS-Nr. 72-43-5, EG-Nr. 200-779-9) in Anlage A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“). Die Kommission übermittelt dem Sekretariat des Übereinkommens den im Unterabsatz 1 genannten Vorschlag mit allen gemäß Anlage D des Übereinkommens erforderlichen Informationen im Namen der Union.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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