Beschluss (EU) 2019/569 der Kommission vom 3. April 2019 zur geplanten Bürgerinitiative „Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“ (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 2314)
Text
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Article 1
1 Die geplante Bürgerinitiative „Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“ wird hiermit registriert.
2 Unterstützungsbekundungen für die geplante Bürgerinitiative können unter der Voraussetzung gesammelt werden, dass diese auf Kommissionsvorschläge für Rechtsakte abzielt zur Festlegung der Einzelheiten einer objektiven und unparteiischen Bewertung der Durchführung der Unionspolitik im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch die Behörden der Mitgliedstaaten; zur Änderung der Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am 8. April 2019 in Kraft.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Organisatoren (Mitglieder des Bürgerausschusses) der geplanten Bürgerinitiative „Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“, vertreten durch Herrn Virgilio DASTOLI und Herrn Marco CAPPATO, gerichtet.
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