Beschluss (EU) 2019/584 des Europäischen Rates, im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst, vom 11. April 2019 zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV
Text
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Article 1
Die durch den Beschluss (EU) 2019/476 des Europäischen Rates verlängerte Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV wird weiter bis zum 31. Oktober 2019 verlängert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Dieser Beschluss tritt am 31. Mai 2019 außer Kraft, falls das Vereinigte Königreich nicht gemäß dem geltenden Unionsrecht die Wahl zum Europäischen Parlament durchgeführt hat und das Austrittsabkommen bis zum 22. Mai 2019 noch nicht ratifiziert hat.
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