Durchführungsbeschluss (EU) 2019/623 der Kommission vom 16. April 2019 über die Verlängerung der vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Phostoxin gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 2828)
Text
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Article 1
Belgien darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts Phostoxin als Biozid der Produktart 20 für die Bekämpfung von Kaninchen auf dem Gelände des Flughafens Zaventem gestattet wurde, bis zum 9. Juni 2020 verlängern, sofern Belgien gewährleistet, dass dieses Produkt nur von zertifizierten Unternehmern unter Aufsicht der zuständigen Behörde verwendet wird.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet. Er gilt ab dem 8. Dezember 2018.
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