Beschluss (EU) 2019/634 des Rates vom 9. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina wird vorbehaltlich des Abschlusses der genannten Vereinbarung genehmigt.
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügte gemeinsame Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), die Vereinbarung im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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