Beschluss (EU) 2019/654 des Rates vom 15. April 2019 zur Änderung des Protokolls Nr. 5 über die Satzung der Europäischen Investitionsbank
Text
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Article 1
„(1 Die Bank wird mit einem Kapital von 204089132500 Euro ausgestattet, das von den Mitgliedstaaten in folgender Höhe gezeichnet wird:“
„(2 Der Verwaltungsrat besteht aus 28 ordentlichen und aus 31 stellvertretenden Mitgliedern, die gemäß diesem Absatz benannt werden.“
„(1 Das Direktorium besteht aus einem Präsidenten und acht Vizepräsidenten, die mit qualifizierter Mehrheit vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats, der mit qualifizierter Mehrheit gefasst wird, für sechs Jahre bestellt werden.“
Article 2
1 Dieser Beschluss gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Verträge auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden.
2 Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a gilt ab dem in Absatz 1 genannten Tag, sofern kein Beschluss zur Erhöhung des Kapitals der Bank mit Wirkung von oder vor diesem Tag gefasst wird.
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