Beschluss (EU) 2019/683 des Rates vom 9. April 2019 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu werden (SEV-Nr. 218)
Text
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Article 1
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, in Bezug auf Artikel 11 Absätze 2, 3 und 4 des Übereinkommens des Europarates über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (SEV-Nr. 218) Vertragsparteien jenes Übereinkommens zu werden.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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