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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/872 der Kommission vom 26. März 2019 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen im Vereinigten Königreich für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2018 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 2358)

CELEX
32019D0872
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-03-26
In force since
2019-03-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Rechnungen der Zahlstellen „Department of Agriculture, Environment and Rural Affairs“, „The Scottish Government Rural Payments and Inspectors Directorate“ und „Rural Payments Agency“ des Vereinigten Königreichs werden für die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2018 finanzierten Ausgaben abgeschlossen. Die im Rahmen der jeweiligen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum gemäß dem vorliegenden Beschluss vom Vereinigten Königreich wiedereinzuziehenden bzw. ihm zu erstattenden Beträge sind in Anhang I aufgeführt.

Article 2

Für das Haushaltsjahr 2018 werden die Rechnungen der in Anhang II genannten Zahlstelle „Welsh Government“ des Vereinigten Königreichs über die im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum in Bezug auf den Programmplanungszeitraum 2014-2020 vom ELER finanzierten Ausgaben nicht von diesem Beschluss abgedeckt und sind Gegenstand eines späteren Rechnungsabschlussbeschlusses.

Article 3

Die dem Vereinigten Königreich in Anwendung des Artikels 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf den Programmplanungszeitraum 2014–2020 sowie den Programmplanungszeitraum 2007–2013 des ELER anzulastenden Beträge sind in Anhang III dieses Beschlusses ausgewiesen.

Article 4

Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.

Article 5

Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

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