Beschluss (GASP) 2019/1092 des Rates vom 26. Juni 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2302 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Hinblick auf die Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen in der ehemaligen Lagerstätte für chemische Waffen in Libyen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Text
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Article 1
„(2 Seine Geltungsdauer endet 32 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung zwischen der Kommission und der OVCW oder sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls bis zu diesem Tag keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen wurde.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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