Beschluss (EU) 2019/1093 des Rates vom 26. Juni 2019 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2019 und einer geänderten Obergrenze für die Jahresbeiträge für das Jahr 2020
Text
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Article 1
Die einzelnen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds, die von den Mitgliedstaaten als zweite Tranche 2019 an die Kommission und die EIB zu zahlen sind, sind in der Tabelle im Anhang aufgeführt.
Article 2
Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 wird auf 4700000000 EUR herabgesetzt. Davon entfallen 4400000000 EUR auf die Kommission und 300000000 EUR auf die Europäische Investitionsbank.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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